Die Kosten werden individuell bestimmt und sind abhängig vom Einzelfall. Sie erhalten nach dem Erstgespräch eine genaue Auskunft über den zu erwartenden finanziellen Rahmen.
Die Bemessungsgrundlage der Liquidation der Heilpraktikerinnen Kerstin Westphal und Claudia Wollert ist – einheitlich für alle Patienten – die individuelle Gebührenordnung der Naturheilpraxis Vis mederi.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Da die Gebühren innerhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) seit 1985 weder erneuert noch angepasst wurden, sind die Gebührensätze nicht zeitgemäß und decken die Aufwendungen der Heilpraktiker nicht ab.
In der Regel werden die Kosten für die Behandlungen beim Heilpraktiker nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Im Falle einer Privat- oder Zusatzversicherung sollten Sie sich vorab über die Bedingungen einer Kostenübernahme informieren.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).